Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
Keine Schweinemast im Landschaftsschutzgebiet Hohe Ward
Bauantragsverfahren Schweinemastanlage “Am Waldfriedhof 181 in 48165 Münster“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,
in einem Zeitungsartikel der lokalen Presse vom 22.07.2021 werden Sie, Herr Oberbürgermeister, wie folgt zitiert: “Angesichts der immensen CO2-Belastung funktioniert die traditionelle Lebensform nicht mehr.“ Um Zukunftschancen nicht zu zerstören, denken Sie darüber nach “wie wir unser Leben so anpassen können, dass wir anstelle des traditionellen Wirtschaftens neue Wertschöpfungsketten finden und weiterhin ein gutes Leben führen können.“
Mit diesen Aussagen sind Sie auf einer Meinungslinie mit der Bürgerinitiative Emmerbachtal, die es sich zum Ziel gesetzt hat, den genannten Schweinemastbetrieb im Landschaftsschutzgebiet Hohe Ward zu verhindern. Die jüngsten Hochwasserereignisse in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz stehen nach wissenschaftlicher Meinung unzweifelhaft in einer Kausalkette mit einem menschengemachten Anteil an einer stetig steigenden Klimaerwärmung. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat die Stadt Münster im Jahre 2019 als erste Großstadt in NRW den “Klimanotstand“ erklärt und uns Bürgerinnen und Bürgern ehrgeizige Klimaziele versprochen. Wenn derartige Ankündigungen nicht nur Worthülsen bleiben sollen, muss jedes Projekt, das geeignet ist, diese Ziele zu untergraben, auf den Prüfstand gestellt werden.
Ein Schweinemastbetrieb mit mehreren hundert Tonnen CO2-Emission pro Jahr, einer unverträglichen Flächenversiegelung des Naturraums mit einer nachhaltigen Veränderung des Landschaftsbildes eines Landschaftsschutzgebiets läuft den formulierten Zielen unzweifelhaft völlig zuwider. Darüber hinaus sind Fragen des Tierwohls, nach Immissionskonflikten mit dem nahen Wohngebiet und einer mit EU-Mitteln geförderten Renaturierung der Emmerbachaue relevant. Unsere Liste ist damit nicht abschließend, liegt aber im Detail mit ausführlich begründeten Bedenken Ihrer Fachverwaltung vor.
Der Ihnen vorliegende Antrag auf Baugenehmigung ist auf der Basis des § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB (Privilegiertenstatus) gestellt und wird damit formal als ein reines Verwaltungsverfahren bearbeitet, ohne die sachgerechte Abwägung mittels einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gem. der Nr.4 derselben Rechtsgrundlage und schon gar nicht mit politischer Beteiligung. Dieses Verfahren wird dem notwendigen Evaluierungsanspruch, der schon allein aus dem erklärten Klimanotstand erwächst, bei Weitem nicht gerecht und unterfällt damit eindeutig nicht der Nr.1 der Norm, die somit die falsche Prüfgrundlage ist.
Antragstext:
Wegen der gesellschaftlich tiefgreifenden Bedeutung des genannten Vorhabens fordern wir, dass sich der Rat der Stadt Münster gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW einen Entscheidungsvorbehalt bei dem Projekt einräumt und er selbst oder ein von ihm beauftragter Fachausschuss es klimapolitisch bewertet. Wir wollen, dass die postulierte “Zeitenwende“ endlich eingeleitet wird und der Rat der Stadt Münster die Verantwortung aus der Erklärung zum Klimanotstand bereits auf Projektebene ernst nimmt.
Sie werden gebeten, eine Baugenehmigung für das beantragte Vorhaben bis zur Entscheidung über diesen Antrag nicht zu erteilen. Die Fraktionen im Rat der Stadt Münster haben eine Durchschrift dieses Bürgerantrags erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Ehmcke
Benedikt Geise
Johannes Krause-Isermann
Wilfried Limke
Manfred Manning
Klaus Neidhardt
Paul Thelosen
Ulrich Wolf
– stellvertretend für 302 Mitglieder der BI-Emmerbach –