Pressemitteilung zum (mehrheitlichen) Beschluss des Naturschutzbeirates vom 30.06.2021,
keine Einwände gegen den Bau des beantragten Schweinemaststalls zu erheben

Der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 30.06. keine Einwände gegen eine Genehmigung
des beantragten Schweinemaststalls erhoben. Also alles bestens? Mitnichten! Denn die Gründe,
warum eine solche Schweinemastanlage nicht und erst recht nicht an diesem Standort gebaut
werden sollte, sie sind ja immer noch da.


In dem Landschaftsschutz- und Naherholungsgebiet zwischen Emmerbach und Hoher Ward wurde
ein industrieller Maststall mit niedrigem Tierwohllevel (Haltungsstufe 2) beantragt, der die dort
noch intakte Natur verschandelt, darüber hinaus erheblichen Bedenken des Natur-, Gewässer-,
Boden- und Gesundheitsschutzes begegnet, dessen ungesicherte Erschließung zudem durch den
Friedhof Hohe Ward und über einen viel frequentierten Spazierweg verläuft.


Man mag die gegen den Bau sprechenden Gründe im einzelnen unterschiedlich bewerten, aber sie
sind insgesamt jedenfalls schwerwiegend. Und was spricht überhaupt für den Bau? Eine vom
Bundesagrarministerium eingesetzte Expertenkommission, die sog. Borchert-Kommission, hat
bereits 2020 den Umbau der Nutztiertierhaltung in Deutschland für unumgänglich erklärt, um den
fachlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen an den Tier- und Umweltschutz zu entsprechen. Für
diesen Umbau sollen hohe Milliardenbeträge an Steuergeldern aufgewendet werden. Die
Bundesagrarministerin Julia Klöckner wird mit der Aussage zitiert „Es gibt kein Recht auf
Billigstfleisch“ (lt. WN vom 4. Mai 2021). In dieser Situation ist der Neubau eines solchen Stalls
nach niedrigem Tierwohlstandard nicht zu rechtfertigen, geradezu absurd, denn es geht hier ja nicht um Qualitätsfleisch mit regionaler Vermarktung. Deutschland ist der drittgrößte
Schweinefleischexporteur der Welt, es werden 120% des Eigenbedarfs produziert. Müssen wir
wirklich noch mehr Billigfleisch für den internationalen Markt, vor allem China, produzieren und
das auf Kosten unserer Umwelt?


Wie kann es überhaupt so weit kommen? Der Landwirt, der den Bau im Sommer 2020 beantragt
hat, wollte ihn ursprünglich an anderer Stelle, bei seinem Hof, errichten. Dies wurde aber von der
Stadt Münster mit Hinweis auf ein in der Nähe geplantes weiteres Neubaugebiet abgelehnt. Dafür
erhielt er die Zusage, einen Schweinemaststall an dem jetzt beantragten Standort, bei der
ehemaligen Watermann-Hofstelle, errichten zu dürfen. Das nennt man einen Deal. Und den versucht man nun ohne Rücksicht auf Verluste unter Dach und Fach zu bringen.


Beantragt wurde der Stall für 1494 Tiere, also knapp unter 1500, um das Genehmigungsverfahren
unbeachtet von der Öffentlichkeit, ohne Diskussion und Einwirkungsmöglichkeiten durchführen zu
können. Dieser Versuch, die Wohnbevölkerung des Emmerbachtals mit der Genehmigung und dem
Bau vor vollendete Tatsachen zu stellen, ging durch Zufall und die Aufmerksamkeit einer
Anliegerin, die das Vorhaben öffentlich machte, gründlich schief. Im Februar in der Sitzung der
Bezirksvertretung Hiltrup versuchte der Vertreter des Bauordnungamtes mit der Aussage, die
Prüfung sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung, jegliche politische Diskussion und
Einflussnahme zu unterbinden. Das Ergebnis ist bekannt: eine Online-Petition von Grünen und
SPD, unterschrieben von 6435 Menschen (davon 2236 aus Hiltrup), die Gründung der (partei-)unabhängigen Bürgerinitiative Emmerbach mit inzwischen 300 Mitgliedern sowie eine
lebhafte Debatte in den lokalen Medien.

Die Reaktionen von Landwirten: Verwunderung („Der Antrag ist doch schon längst genehmigt!“),
angebliches Verständnis („problematischer Standort“, „höhere Haltungsstufe wäre besser“),
bewusste Irreführung („der beantragte Stall ist ein Tierwohlstall“, bzw. „So könnte er aussehen“ mit
Foto eines Stalls der Haltungsstufe 3 in den Westfälischen Nachrichten), Stilisierung des
Antragstellers bzw. seines Sohnes („hoffnungsvoller Jungbauer“) als Opfer von Hetze und
Vandalismus, Diffamierung von Umwelt-, Klima- und Tierschutzgruppen als weltfremde Phantasten
(„Weltverbesserer“) und von anderen Gegnern des Stalls als Heuchler („kaufen billiges Fleisch,
betonieren ihre Vorgärten, fahren SUVs und unternehmen umweltschädliche Kreuzfahrten“),
Diskussionen in freundlicher Atmosphäre mit Stallbesichtigung, aber unbedingtes Eintreten für das
Bauprojekt. Der Antragsteller selbst verfolgt ausschließlich sein wirtschaftliches Interesse, darin
sieht er sich im Recht, alles andere scheint ihn nicht zu interessieren. Das Angebot einer
langfristigen Abnahmegarantie für höherwertiges Fleisch lehnte er ab. Und die Politik? Die lokalen
Grünen und die SPD beziehen eindeutig Stellung gegen den Bauantrag, vor allem die SPD-
Bezirksvertretung zeigt starkes Engagement. Die CDU hingegen verweigert jegliche Diskussion,
Briefe werden nicht beantwortet, keinerlei Eingehen auf die Argumente gegen den Bau des
Schweinemaststalls, Empörung selbst bei CDU-Mitgliedern ob einer solchen Wagenburgmentalität.
Das Bauordnungsamt schließlich unter Beteiligung anderer Stellen rechnet Risiken und
Umweltbelastungen klein, gewährt verfahrensbeteiligten Anliegern abgesehen vom Bauantrag
keinerlei Akteneinsicht und verweist sie schon im Vorfeld einer Entscheidung auf den Klageweg.

Wenn das alles nach Recht und Gesetz richtig sein soll, dann wirft es nur einmal mehr ein
Schlaglicht auf die bisherige verfehlte Landwirtschaftspolitik zugunsten großer Agrarfabriken und
Fleischkonzerne, auf reine Klientelpolitik. Da kann noch so viel von einer notwendigen
Agrarwende, der Umstellung auf eine ökologische Landwirtschaft und mehr Tierwohl, von hehren
Klima- und Nachhaltigkeitszielen die Rede sein, wenn es zum Schwur kommt, zur Entscheidung
vor Ort, dann zählt das alles nicht. So entsteht viel Frust. Man wundert sich nicht mehr, warum
großen Ankündigungen oft eine so bescheidene Umsetzung folgt. Wann machen wir endlich einmal
ernst?

Mittlerweile haben alle großen deutschen Handelsketten angekündigt, zukünftig nur noch Fleisch
höherer Haltungsstufen anbieten zu wollen. Aber der Antragsteller hält verbissen an seinem
Vorhaben fest und die Verwaltung scheint der Losung zu folgen „Augen zu und durch“. Dieses
Bauvorhaben muss dringend im zuständigen Fachausschuss der Stadt Münster beraten werden. Wir
bezweifeln, dass die Privilegierung des Bauantrags nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauG (ohne
Umweltverträglichkeitsprüfung) rechtens ist. Eine politische Diskussion ist unumgänglich!

Klaus Neidhardt im Namen der Bürgerinitiative Emmerbach